Auftragsverarbeitung zwischen Auftragnehmer (4trans group UG) und Auftraggeber (Sie)
  1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
    Die Auftragsverarbeitung beruht auf den mit Ihnen geschlossenen Vertrag.
    Die Dauer entspricht Ihren aktuellen Vertragslaufzeiten.
  2. Konkretisierung des Auftragsinhalts
    Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Leistungsbeschreibung konkret beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt. Jede Verlagerung in ein Drittlandbedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

    Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten:

    Die Kategorie der durch die Verarbeitung betroffener Personen umfassen:

  3. Technische und organisatorische Maßnahmen
    1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Wunsch zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
    2. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
    3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
  4. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
    1. Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
    2. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
  5. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
    Der Auftragnehmer ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als Ansprechpartner beim Auftragnehmer wird Herr Florian Norosinski, Geschäftsführer, 02306/9329904, info@ilogu.de benannt.
    Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
    Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO (Anlage1)
    Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
    Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
    Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
    Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
    Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.
  6. Unterauftragsverhältnisse
    Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
    Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

    Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmerssind zulässig, soweit:

    der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
    der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
    eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.

    Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
    Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
    Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);
  7. Kontrollrechte des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
    Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
    Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
  8. Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
    1. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
    2. die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden
    3. die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
    4. die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
    5. die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
    Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.
  9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
    1. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).
    2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
  10. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
    1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
    2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
    3. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
  11. Anlage – Technisch-organisatorische Maßnahmen

    Alle unsere Server werden von der Host Europe mit dem Sitz in Köln, Welserstraße 14 und dem Rechenzentrum in Straßburg gehostet.
    Das datadock in Straßburg zählt zu den sichersten Rechenzentren Europas. Mit großem Aufwand wurde ein ausgefeiltes Sicherheits- und Redundanzkonzept umgesetzt, das die Höchstverfügbarkeit Ihrer Daten garantiert.

    1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

      Zutrittskontrolle (Räume und Gebäude)
      Zielbeschreibung: Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden bzw. in denen personenbezogene Daten gelagert werden.

      Standort Köln, Welserstraße 14

      • Elektronische Zutrittskontrollsysteme und Personal überwachen und gewährleisten den Zutritt zum jeweiligen Data Center nur für autorisierte Personen
      • Es bestehen Sichtkontrollen und ein Besucherbuch am Empfang
      • Videokameras sowie Einbruch- und Kontaktmelder überwachen die Außenhaut des Gebäudes
      • Im Alarmfall werden die für das Gebäude verantwortlichen Mitarbeiter automatisch alarmiert
      • Zusätzlich ist das Gebäude 24/7 durch eigenes Personal besetzt. Diesem Personal werden die Alarmmeldungen angezeigt
      • Es besteht eine restriktive Zutrittsregelung

      Standort Straßburg:

      • Sicherheitsbereich mit Eingangskontrolle
      • eingezäuntes Gelände inkl. Videoüberwachung
      • Regelmäßige Kontrollgänge durch das Sicherheitspersonal
      • Zutrittskontrollsystem mit Chipkarten.

      Zugangskontrolle (IT-Systeme, Anwendungen)
      Zielbeschreibung: Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

      Host Europe (Allgemein)
      Die Host Europe vermietet die Datenverarbeitungsanlage an den Auftragnehmer.
      Dies beinhaltet die Vermietung von Hard- und Software, sowie die Bereitstellung von Anbindungen an das Internet sowie weitere Dienste entsprechend der jeweiligen Vereinbarung. Der Auftragnehmer entscheidet allein und ausschließlich darüber, welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitetet werden ("Herr der Daten").
      Die hierfür erforderlichen Programme zur Datenverarbeitung werden durch den Auftragnehmer erstellt und eingesetzt.
      Host Europe sorgt für die technische Einsatzbereitschaft des Systems entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und führt Buch darüber, welche Anlagen durch den Auftragnehmer in welchem Umfang genutzt werden.
      Die Datenverarbeitung selbst erfolgt durch den Auftragnehmer. Host Europe hat keinerlei Einfluss auf die durch den Auftragnehmer durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des § 3 Abs. 4 BDSG

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Die Verbindung zu den Servern wird mit einer sicheren Verbindung (VPN und Secure Shell, passwortgeschützt) ausgeführt. Alle Verbindungen zu den Servern werden auf dem jeweiligen Server in einer Logdatei protokolliert. Nur mit Einwilligung des Auftraggebers werden Daten auf den Servern bearbeitet, kopiert oder gelöscht.

      Auftraggeber (Sie)
      Der Auftraggeber erhält über den Browser mit einer sicheren Verbindung (SSL) einen Zugang zu dem Datenverarbeitungssystem (CRM) des Auftragnehmers. Der Zugang ist mit Logindaten (Benutzername und Passwort) geschützt. Die Logindaten müssen vom Auftraggeber vertraulich behandelt werden.

      Zugriffskontrolle (auf Daten)
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und personenbezogene Daten Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

      Host Europe (Allgemein)
      Wie bereits oben unter Zugang aufgeführt, erfolgt die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer. Die Host Europe hat keinen Einfluss auf die durch den Auftragnehmer verwendeten Datenverarbeitungsprogramme, so dass der Zugriff auf Daten ausschließlich durch den Auftragnehmer geregelt werden kann.
      Alle Mitarbeiter der Host Europe sind gemäß BDSG zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Regelungen verpflichtet und entsprechend geschult.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Wie bereits oben unter Zugang aufgeführt, werden Daten nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf den Servern bearbeitet, kopiert oder gelöscht. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß BDSG zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Regelungen verpflichtet und entsprechend geschult.

    2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

      Eingabekontrolle (in Datenverarbeitungssysteme)
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt wurden.

      Host Europe (Allgemein)
      Wie bereits oben ausgeführt, erfolgt die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer. Host Europe hat keinen Einfluss auf die durch den Auftragnehmer verwendeten Datenverarbeitungsprogramme, so dass die Eingabekontrolle der Daten ausschließlich durch den Auftragnehmer umgesetzt werden kann.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Wie bereits oben aufgeführt, werden Daten nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf den Servern bearbeitet, kopiert oder gelöscht. Hierzu wird die Einwilligung elektronisch abgespeichert. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Dateneingabe durch den Auftraggeber, so dass die Eingabekontrolle der Daten ausschließlich durch den Auftraggeber umgesetzt werden kann.

      Weitergabekontrolle (von Daten)
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

      Host Europe (Allgemein)
      Eine technisch notwendige Zugriffsmöglichkeit auf alle übertragenen Daten besteht im Rahmen der Verwaltung der Netzwerkhardware (Router, Switches). Dieser Zugriff ist auf die Mitarbeiter des Teams Network beschränkt und dient ausschließlich zur Gewährleistung des technischen Betriebes. Eine Selektierung personenbezogener Daten ist dabei nicht möglich. Dem Auftragnehmer obliegt es durch eine Verschlüsselung, z.B. SSL dafür zu sorgen, dass die übertragenen Daten nicht lesbar sind.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Wie bereits oben aufgeführt, bei der Übertragung (Ein- und Ausgabe) werden alle Daten vom/zu Auftraggeber über SSL übermittelt. Der Austausch der Daten zwischen den Servern (intern) findet mit einer Verschlüsselung (SSH) statt.

    3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

      Verfügbarkeitskontrolle (von Daten)
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

      Host Europe (Allgemein)
      Die autonome Stromversorgung der Data Center erfolgt über eine eigene Trafostation. Die Stromversorgung und Netzersatzanlage garantieren höchste Ausfallsicherheit.
      Jedes Serverrack wird über mindestens zwei separate Stromzuführungen versorgt, die je einzeln mit mindestens 16 Ampere abgesichert sind.
      Die unmittelbare Stromversorgung des Servers ist typenabhänig, so dass bei der Verwendung entsprechender Typen zusätzlich eine redundante Stromversorgung über ein redundantes Netzteil (2 Netzteile) gewährleistet ist.
      Der gesamte Energieverbrauch der Data Center wird über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sichergestellt. Im Falle eines Stromausfalls garantiert die USV-Anlage eine unterbrechungsfreie Umschaltung auf eines der Notstrom-Dieselaggregate. Daneben filtert die USV vollständig alle Unregelmäßigkeiten oder Störungen des Stromversorgungsnetzes.
      Eine leistungsstarke Netzersatzanlage (Dieselaggregat) versorgt bei Stromausfall das gesamte jeweilige Data Center und die Kühlsysteme mit konstanter Energie.
      Für Backups wird ein dediziertes Backup-LAN oder ein über VLAN logisch getrenntes Netzwerk verwendet.

      Standort Köln, Welserstraße 14
      Der Kraftstoffvorrat ist für mindestens 24 Stunden bei Volllast ausreichend. Eine Auftankung ist während des laufenden Betriebs des Generators möglich.
      Ein flächendeckendes Wasser- und Brandfrühwarnsystem (VESDA) reagiert bereits bei geringer Überschreitung definierter Grenzwerte, um größere Schäden zu verhindern.
      Die Brandmeldeanlage verfügt über eine direkte Aufschaltung bei der örtlichen Feuerwehr.
      Die Gebäudeaußenhaut ist zudem mittels Überspannungsschutz gegen Blitzschlag abgesichert.
      Sollte es wider Erwarten zu einer Rauchentwicklung oder gar einem Brand kommen, flutet die aufwendige Feuerbekämpfungsanlage mit 150fachen Luftdruck das Data Center innerhalb von nur 60 Sekunden vollständig mit dem Löschgas Argon. Hierbei bleibt das Equipment im Data Center vollkommen unbeschädigt.
      Klimaanlage vorhanden.
      Geräte zur Überwachung der Temperatur und Feuchtigkeit in den Data Centern.

      Standort Straßburg:
      In dem Rechenzentrum in Straßburg besteht eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie ein Überspannungsschutz. Ebenso ist ein Branderkennungs- und Frühwarnsystem implementiert. Das Löschsystem ist auf eine möglichst zerstörungsfreie Brandbekämpfung ausgelegt.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Die Backups finden über eine sichere Leitung je 24Stunden statt. Alle Server sind mit einer Firewall abgesichert.

    4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

      Datentrennungskontrolle (zweckbezogen)
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Bitte sehen Sie dazu unsere Ausführungen zum Zugang und Zugriff.
      Es existiert ein Berechtigungskonzept auf den Systemen.

      Auftragskontrolle
      Zielbeschreibung: Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.

      Auftragnehmer (4trans group UG)
      Bitte sehen Sie dazu unsere Ausführungen zum Zugang und Zugriff.
      Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG.
      Der Auftraggeber erhält bei dem Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung ein Kontrollrecht.
      Sofern der Auftragnehmer Subunternehmen mit Aufgaben betraut, gelten für diesen die gleichen Regelungen und Bestimmungen wie für den Auftragnehmer selbst.